Förderprogramme

 

Bau- und Modernisierungsmaßnahmen werden neben dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie einer qualifizierten Energieberatung vom Bund, von den Ländern sowie teilweise von den Kommune gefördert.
Letztendlich bleibt immer die Frage, welche Fördermaßnahme auf den eigenen Bedarf zugeschnitten ist und ob mehrere Fördermöglichkeiten kombinierbar sind.
Ständige Veränderungen, bedingt durch neue gesetzliche Vorgaben oder Anpassungen, können die Aktualität der hier dargestellten Förderprogramme nicht endgültig gewährleisten. Am Besten Sie lassen sich von uns zu Ihrem Bauvorhaben persönlich beraten.

 

Für Privatpersonen, allgemein

Überblick über aktuelle Förderprogramme (Wohnungsbau):
(Stand: 28.04.2023 – eine Überarbeitung der einzelnen Förderbereiche (Flyer) wird z.Zt. nicht vorgenommen, da sich die Lage kontinuierlich ändert. Sobald die neuen Programme beschlossen und in der Richtlinie veröffentlicht sind, werden wir eine Aktualisierung vornehmen)

  • Übersicht
  • für Bestand (Kredit) – in Überarbeitung
  • für Bestand (Zuschüsse)
  • für Neubau – in Überarbeitung, sobald die KfW Richtlinien erlässt
  • für PV & E-Mobilität

Weitere Informationen gibt’s hier:

Kurzfilm zur Energieeffizienz-Gebäudemodernisierung

Alternativ:
– Steuerliche Förderung gemäß §35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen)
– Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau §7b EStG

Kommunale Förderprogramme

Stadt Ulm:
Das Ulmer Energieförderprogramm


> AKTUELLES <

Aktuelle Information zur Heizungsförderung (19.02.2024]

Voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 stehen ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für Modernisierungsmaßnahmen (Einzelförderungen: Heizung mit erneuerbaren Energien, Wärmedämmung der Außenbauteile, …) zur Verfügung.
[Link KfW]


“Solarstrom für Elektroautos” ab 26.09.2023 (Programm eingestellt – nach 1 Tag)

Mit dem neuen Zuschuss-Förderprogramm bei der KfW-Förderbank (Programm 442) wird der Kauf und Anschluss von Ladestationen, Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern bezuschusst. Gefördert werden Eigentümer/innen von selbst genutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen.
– Kauf von neuen Ladestationen (z.B. Wallbox) mit mind. 11 kW -> 600 Euro
– Kauf einer neuen Photovoltaik-Anlage (mind. 5 kWp Leistung) -> 600 Euro max. 6.000 Euro
– Kauf eines neuen Solarstromspeichers (mind. 5 kWh Speicherkapazität) -> 250 Euro / kWh max. 3.000 Euro
> Die maximale Förderung für Vorhaben beträgt 10.200 Euro.
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L-Bank-BW Zusatzförderung Energieeffizienz (Stand 06.09.2023)

Die L-Bank Baden-Württemberg bietet – neu – ein Kredit mit mit Tilgungszuschuss (3%) für energetische Sanierungen an.
– Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete
– Sanierung Plus (EEH-Standard 70)
– Denkmal
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Entwurf für ein neues Förderkonzept ab 2024
Da ab 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, wird in dieser Folge auch die Förderung angepasst. Es gibt weiterhin im Rahmen der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) eine Förderung über die Förderinstitute KfW und BAFA.
– Beim Tauch alter fossiler Heizungen gegen eine neue klimafreundliche Heizung soll es eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen geben
– Beim Austausch ineffizienter Heizungen soll es einen Klimaboni geben; Dieser gilt, wenn keine Austauschpflicht besteht und für Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen wie z.B. Wohngeldempfänger (+20 Prozent), Bei einer Übererfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Havariefällen soll ein Boni von 10 Prozent gewährt werden.
Weitere energetische Modernisierungsmaßnahmen für Dämmung oder ganzheitlicher Modernisierung zum Energieeffizienzhaus sollen auch weiterhin zur Verfügung stehen.

Sobald konkrete und belastbare Fakten zum neuen Förderprogramm vorhanden sind, berichten wir auf dieser Seite, bei Vorträgen und in unseren Beratungsangeboten.


Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Ein neues Förderprogramm flankiert die PV-Pflicht an Wohngebäuden in Baden-Württemberg (Stand 29.11.2022)

Eine Antragsstellung für das neue Förderprogramm erfolgt ab dem 01.12.2022 bei Finanzierungsinstitut. Die L-Bank schließt dann auf dieser Grundlage einen Darlehnsvertrag mit dem Antragsteller. Gefördert werden PV-Anlagen (Aufdach / Fassade / Garage / Carport / Freiland) an privaten Wohngebäuden in Baden-Württemberg (Neubau oder Bestand) und/oder Batteriespeicher.


Förderung Mini-Balkon-PV-Anlagen

Eine Förderung von Mini-PV-Anlagen bis 600 Watt bieten folgende Kommunen ihren Bürgern an:
– Stadt Ulm 250 Euro/Wohneinheit
– Gemeinde Roggenburg  100 Euro (zeitlich begrenzt bis Ende 2022)
– Stadt Weißenhorn 100 Euro/Haushalt


Neuer BW-e-Solar-Gutschein
>Volle Ladung – Sonne für E-Autos (Stand 02.12.2021)

Elektromobilität und Photovoltaik gehen Hand in Hand. Wer ein neues E-Auto anschafft und Besitzer einer PV-Anlage ist, bekommt mit dem neuen BW-e-Solar-Gutschein bis zu 1.500 Euro vom Land Baden-Württemberg. Voraussetzung für 1.000 Euro Förderung ist die Anschaffung eines vollelektrischen Pkw, Leicht- oder Nutzfahrzeuges mit höchstens 160 kW Motorleistung und eine vorhandene oder geplante Photovoltaikanlage. Wird außerdem eine Ladestation an der Wand installiert, gibt es für diese Wallbox zusätzlich 500 Euro vom Land – und somit eine Gesamtfördersumme von 1.500 Euro. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder Vereine mit Sitz in BW.
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Förderprogramms “netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher”
(Stand 02.12.2021) – Programm ist vorerst beendet!

Das Land Baden-Württemberg fördert wieder netzdienliche Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage mit einem Zuschuss. Anträge können ab dem 01.04.2021 gestellt werden!
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Das Land Baden-Württemberg bietet erhöhte Tilgungszuschüsse bei der Sanierung (Stand 04.08.2020)
Gefördert wird die umfassende energetische Modernisierung von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen zum KfW 55 und 70 Effizienzhausstandard. Über die L-Bank BW wird das Förderprogramm “Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren” bereitgestellt. Das Land erhöht den Tilgungszuschuss beim KfW 55-Standard um zusätzliche 2,5 Prozent (gesamt 42,5%) und beim KfW 70-Standard um 1,5 Prozent (gesamt 36,5%). Anträge können ab dem 01.09.2020 gestellt werden.


Wichtige Änderungen bei “Energieeffizient Bauen und Sanieren” (Stand 08.01.2020)
Um die gesetzlich verbindlichen Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren bei der KfW-Förderbank verbessert.
Ab dem 24.01.2020 werden die Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge erhöht!


Steuerliche Modernisierungsförderung für energetische Maßnahmen – Klimaschutzprogramm

Bei selbst genutztem Wohneigentum kann seit dem 01. Januar 2020 eine energetische Modernisierung steuerlich abgeschrieben werden. Die Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld (Einkommensteuer). Abzugsfähig sind bis zu 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, maximal 40.000 Euro je begünstigtem Objekt. Die Aufwendungen können über drei Jahre berücksichtigt werden.
Zusätzlich können die Leistungen eines Energieberaters (Sanierungsfahrplan, Vor-Ort-Beratungsberichte), sofern sie den Anforderungen des BAFA entsprechen, mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Der Energieberater muss mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen beauftragt werden sein.


Für Sportvereine

Baden-Württemberg
Gezielte Unterstützung von Vereinen: Das Land unterstützt seit vielen Jahren investive und nicht-investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden von Vereinen. Das Förderprogramm umfasst sowohl bauliche Maßnahmen sowie die Einführung von kontinuierlichen Energie-Managementsystemen.
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Bayern
Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) bietet den ihm angeschlossenen Vereinen eine verbrauchsorientierte Energieberatung zur energetischen Sanierung von Sportstätten und -anlagen an. Das Angebot wird durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit gefördert und ist daher kostenlos.
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