Förderprogramme

 

Bau- und Modernisierungsmaßnahmen werden neben dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie einer qualifizierten Energieberatung vom Bund, von den Ländern sowie teilweise von den Kommune gefördert.
Letztendlich bleibt immer die Frage, welche Fördermaßnahme auf den eigenen Bedarf zugeschnitten ist und ob mehrere Fördermöglichkeiten kombinierbar sind.
Ständige Veränderungen, bedingt durch neue gesetzliche Vorgaben oder Anpassungen, können die Aktualität der hier dargestellten Förderprogramme nicht endgültig gewährleisten. Am Besten Sie lassen sich von uns zu Ihrem Bauvorhaben persönlich beraten.

 

Für Privatpersonen, allgemein

Überblick über aktuelle Förderprogramme (Wohnungsbau):
(Stand: 28.04.2023 – eine Überarbeitung der einzelnen Förderbereiche (Flyer) wird z.Zt. nicht vorgenommen, da sich die Lage kontinuierlich ändert. Sobald die neuen Programme beschlossen und in der Richtlinie veröffentlicht sind, werden wir eine Aktualisierung vornehmen)

  • Übersicht
  • für Bestand (Kredit) – in Überarbeitung
  • für Bestand (Zuschüsse)
  • für Neubau – in Überarbeitung, sobald die KfW Richtlinien erlässt
  • für PV & E-Mobilität

Weitere Informationen gibt’s hier:

Kurzfilm zur Energieeffizienz-Gebäudemodernisierung

Alternativ:
– Steuerliche Förderung gemäß §35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen)
– Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau §7b EStG

Kommunale Förderprogramme

Stadt Ulm:
Das Ulmer Energieförderprogramm


> AKTUELLES <

“Solarstrom für Elektroautos” ab 26.09.2023

Mit dem neuen Zuschuss-Förderprogramm bei der KfW-Förderbank (Programm 442) wird der Kauf und Anschluss von Ladestationen, Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern bezuschusst. Gefördert werden Eigentümer/innen von selbst genutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen.
– Kauf von neuen Ladestationen (z.B. Wallbox) mit mind. 11 kW -> 600 Euro
– Kauf einer neuen Photovoltaik-Anlage (mind. 5 kWp Leistung) -> 600 Euro max. 6.000 Euro
– Kauf eines neuen Solarstromspeichers (mind. 5 kWh Speicherkapazität) -> 250 Euro / kWh max. 3.000 Euro
> Die maximale Förderung für Vorhaben beträgt 10.200 Euro.
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L-Bank-BW Zusatzförderung Energieeffizienz (Stand 06.09.2023)

Die L-Bank Baden-Württemberg bietet – neu – ein Kredit mit mit Tilgungszuschuss (3%) für energetische Sanierungen an.
– Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete
– Sanierung Plus (EEH-Standard 70)
– Denkmal
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Entwurf für ein neues Förderkonzept ab 2024
Da ab 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, wird in dieser Folge auch die Förderung angepasst. Es gibt weiterhin im Rahmen der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) eine Förderung über die Förderinstitute KfW und BAFA.
– Beim Tauch alter fossiler Heizungen gegen eine neue klimafreundliche Heizung soll es eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen geben
– Beim Austausch ineffizienter Heizungen soll es einen Klimaboni geben; Dieser gilt, wenn keine Austauschpflicht besteht und für Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen wie z.B. Wohngeldempfänger (+20 Prozent), Bei einer Übererfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Havariefällen soll ein Boni von 10 Prozent gewährt werden.
Weitere energetische Modernisierungsmaßnahmen für Dämmung oder ganzheitlicher Modernisierung zum Energieeffizienzhaus sollen auch weiterhin zur Verfügung stehen.

Sobald konkrete und belastbare Fakten zum neuen Förderprogramm vorhanden sind, berichten wir auf dieser Seite, bei Vorträgen und in unseren Beratungsangeboten.


Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Ein neues Förderprogramm flankiert die PV-Pflicht an Wohngebäuden in Baden-Württemberg (Stand 29.11.2022)

Eine Antragsstellung für das neue Förderprogramm erfolgt ab dem 01.12.2022 bei Finanzierungsinstitut. Die L-Bank schließt dann auf dieser Grundlage einen Darlehnsvertrag mit dem Antragsteller. Gefördert werden PV-Anlagen (Aufdach / Fassade / Garage / Carport / Freiland) an privaten Wohngebäuden in Baden-Württemberg (Neubau oder Bestand) und/oder Batteriespeicher.


Förderung Mini-Balkon-PV-Anlagen

Eine Förderung von Mini-PV-Anlagen bis 600 Watt bieten folgende Kommunen ihren Bürgern an:
– Stadt Ulm 250 Euro/Wohneinheit
– Gemeinde Roggenburg  100 Euro (zeitlich begrenzt bis Ende 2022)
– Stadt Weißenhorn 100 Euro/Haushalt


Neuer BW-e-Solar-Gutschein
>Volle Ladung – Sonne für E-Autos (Stand 02.12.2021)

Elektromobilität und Photovoltaik gehen Hand in Hand. Wer ein neues E-Auto anschafft und Besitzer einer PV-Anlage ist, bekommt mit dem neuen BW-e-Solar-Gutschein bis zu 1.500 Euro vom Land Baden-Württemberg. Voraussetzung für 1.000 Euro Förderung ist die Anschaffung eines vollelektrischen Pkw, Leicht- oder Nutzfahrzeuges mit höchstens 160 kW Motorleistung und eine vorhandene oder geplante Photovoltaikanlage. Wird außerdem eine Ladestation an der Wand installiert, gibt es für diese Wallbox zusätzlich 500 Euro vom Land – und somit eine Gesamtfördersumme von 1.500 Euro. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder Vereine mit Sitz in BW.
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Förderprogramms “netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher”
(Stand 02.12.2021) – Programm ist vorerst beendet!

Das Land Baden-Württemberg fördert wieder netzdienliche Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage mit einem Zuschuss. Anträge können ab dem 01.04.2021 gestellt werden!
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Das Land Baden-Württemberg bietet erhöhte Tilgungszuschüsse bei der Sanierung (Stand 04.08.2020)
Gefördert wird die umfassende energetische Modernisierung von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen zum KfW 55 und 70 Effizienzhausstandard. Über die L-Bank BW wird das Förderprogramm “Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren” bereitgestellt. Das Land erhöht den Tilgungszuschuss beim KfW 55-Standard um zusätzliche 2,5 Prozent (gesamt 42,5%) und beim KfW 70-Standard um 1,5 Prozent (gesamt 36,5%). Anträge können ab dem 01.09.2020 gestellt werden.


Wichtige Änderungen bei “Energieeffizient Bauen und Sanieren” (Stand 08.01.2020)
Um die gesetzlich verbindlichen Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren bei der KfW-Förderbank verbessert.
Ab dem 24.01.2020 werden die Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge erhöht!


Steuerliche Modernisierungsförderung für energetische Maßnahmen – Klimaschutzprogramm

Bei selbst genutztem Wohneigentum kann seit dem 01. Januar 2020 eine energetische Modernisierung steuerlich abgeschrieben werden. Die Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld (Einkommensteuer). Abzugsfähig sind bis zu 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, maximal 40.000 Euro je begünstigtem Objekt. Die Aufwendungen können über drei Jahre berücksichtigt werden.
Zusätzlich können die Leistungen eines Energieberaters (Sanierungsfahrplan, Vor-Ort-Beratungsberichte), sofern sie den Anforderungen des BAFA entsprechen, mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Der Energieberater muss mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen beauftragt werden sein.


Anpassung der Förderbedingungen bei der KfW-Förderbank (Stand 23.12.2019)
“Energieeffizient Bauen und Sanieren – keine Förderung von Heizöl- und Gasheizungen über die KfW”.

Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA übernommen. Nur Nah- und Fernwärme bleiben bei der KfW.
Des Weiteren gibt es ab dem 01.01.2020 für Wärmeerzeuger mit dem Energieträger Heizöl (Ölbrennwertgeräte, ölbetriebene BHKW) keine Förderung mehr! Dies gilt für alle KfW-Programme, wie 430, 152 und 153.


“PV-Speicher-Programm” (Bayern)  (Stand: 16.08.2019)

Mit dem neuen PV-Speicher-Programm sollen Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern motiviert werden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten PV-Stroms kann mithilfe eines Batteriespeichers erhöht werden.
Durch eine intelligente Verknüpfung haben Nutzer zukünftig die Möglichkeit, ihren Batteriespeicher in das öffentliche Netz einzubinden, die Stabilität des Stromnetzes zu erhöhen und an einer regionalen Vermarktung teilzunehmen.
Die Förderung beträgt je nach Kapazität des neuen Batteriespeichers und der Leistung der neuen PV-Anlage zwischen 500 und 3.200 Euro.
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Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
Einstellung des Förderprogramms “Sanierungsfahrplan BW” zum Jahresende. Nachdem zwischenzeitlich de Bundesförderung der Energiewirtschaft für Wohngebäude (Vor-Ortberatung, individueller SFP) modifiziert wurde, wird das Land das Förderprogramm zum 31. Dezember 2018 einstellen.


Förderrichtlinie der Stadt Ulm
(Stand: April 2017)

Die Förderrichtlinie der Stadt Ulm wurde im Jahr 1991 ins Leben gerufen und hatte zu diesem Zeitpunkt eine Vorreiterrolle zur Förderung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden, bei der rationellen Energieanwendung und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Gefördert wird der Bau und die Modernisierung besonders energieeffizienter Wohngebäude.

  • Bau von Netto-Nullenergie-Häuser oder Bau eines Passivhäuser (Ein-/Zwei- und Mehrfamilienhäuser)
  • Energetische Modernisierung mit Passivhauskomponenten (Ein/Zwei- und Mehrfamilienhäuser)
  • Austausch alter Heizöl-Kessel
    Gefördert wird der Austausch eines 20–30 Jahre alten Heizöl-Kessel, der durch einen modernen Gasbrennwert-Kessel oder Biomasse-Kessel (KWK Anlage, Fernwärme, effiziente Wärmepumpe) ersetzt wird.

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10.000-Häuser-Programm (Bayern)
(Stand: 01/2018)

Bayern hat sich große Ziele bei der Energiewende und beim Klimaschutz gesetzt. Wärme nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein. In unseren Gebäuden steckt großes Potential für Einsparungen. Hier setzt das 10.000-Häuser-Programm an: als Förderinstrument für private Hausbesitzer und Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäusern in Bayern.
– Programmteil: EnergieSytemHaus (Anträge können wieder gestellt werden!)
– Programmteil: Heizungstausch-Plus (wird nicht mehr aufgelegt)
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[Flyer]


“Energieeffizienzfinanzierung Bauen & Sanieren” (Baden-Württemberg)
Beendigung des Förderprogramms

In Anbetracht der positiven Entwicklung sowie vor dem Hintergrund, dass die KfW ihre Konditionen im Jahresverlauf deutlich verbessert hat und private Wohnungseigentümer auch künftig weiterhin Kredite zu äußerst günstigen Konditionen erhalten, werden in Absprache mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg die Programme „Energieeffizienzfinanzierung – Bauen & Sanieren“ zum 31.08.2016 auslaufen.


Neue Förderung “Brennstoffzellenheizung”

Die KfW-Förderbank fördert stationäre Brennstoffzellenheizungen für Wohngebäude. Dieses neue Förderprogramm “Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle” können private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.
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Förderung “Heizungsoptimierung – Hydraulischer Abgleich, Heizungspumpen”

Für die Heizungsoptimierung gibt es ab dem 01. August 2016 ein neues Zuschussprogramm. In diesem Förderprogramm des BAFA wird der hydraulische Abgleich als eigenständige Maßnahme gefördert. Beide Verfahren zur Durchführung (A und B) sind zulässig. Auch der Austausch von Heizungspumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen wird mit 30 Prozent gefördert.
Ziel des Bundesministerium für Wirtschaft ist in den kommenden fünf Jahren der Austausch von 2 Mio. Pumpen sowie die Einregelung von 200.000 hydraulischen Abgleichen.
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Photovoltaik – Förderung von Batteriespeichern

Das Programm 275 wird fortgesetzt, zinsgünstige KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse stehen bis Ende 2018 zur Verfügung. Die wichtigsten Neuerungen sind:
– PV-Anlage darf höchstens 50% der installierten Leistung ins Stromnetz einspeisen
– die geförderte Batterie muss eine Zeitwertersatzgarantie des Herstellers von 10 Jahren aufweisen
– Die Höhe der Tilgungszuschüsse ist über die Programmzeitdauer degressiv.
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Förderpakete für Modernisierer

Im Rahmen des “CO2-Gebäudesanierungsprogramms” und des “Anreizprogramms Energieeffizienz” hat der Bund seit Januar 2015 ein neues Förderprogramm aufgelegt. – Heizungspaket: Erneuerung der Heizungsanlage + Optimierung der Wärmeverteilung
– Lüftungspaket: Erneuerung oder erstmaliger Einbau einer Lüftungsanlage + mindestens eine förderfähigen Maßnahme
zur Energieeffizienz an der Gebäudehülle

Der Bauherr kann zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem einmaligen Zuschuss wählen. Die Gelder werden über die KfW-Förderbank bereitgestellt.
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Sanierungsfahrplan (Baden-Württemberg)

Das Land Baden-Württemberg bezuschusst die Erstellung eines gebäudespezifischen “Sanierungsfahrplan”. Das Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer ist eine Erfüllungsoption im EWärmeG-BW.
Die Ziele sind: Sanierungsstrategie für Gebäude zu entwickeln, klimaneutralen Gebäudebestand erreichen und die Energieeffizient steigern.
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Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen

Für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt elektrisch gelten ab 1. Januar 2015 verbesserte Förderkonditionen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Förderrichtlinien novelliert.
Im kleinen Leistungsbereich wird die Förderung angehoben, Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen (“Wärmebonus bzw. Strombonus”) eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht.


Förderrichtlinie der Stadt Neu-Ulm
(Stand: 31.03.2010)

Der Stadtrat Neu-Ulm hat am 1. April 1992 erstmals das kommunale Förderprogramm beschlossen, das im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms angewendet wird. Ziel des kommunalen Förderprogramms ist die Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt durch Verbesserungen des Wohnumfeldes und durch Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes.
Es können private Fassadenneugestaltung und sonstige Modernisierungs-und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert werden, aber es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Gefördert werden Maßnahmen in der Innenstadt.
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Für Sportvereine

Baden-Württemberg
Gezielte Unterstützung von Vereinen: Das Land unterstützt seit vielen Jahren investive und nicht-investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden von Vereinen. Das Förderprogramm umfasst sowohl bauliche Maßnahmen sowie die Einführung von kontinuierlichen Energie-Managementsystemen.
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Bayern
Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) bietet den ihm angeschlossenen Vereinen eine verbrauchsorientierte Energieberatung zur energetischen Sanierung von Sportstätten und -anlagen an. Das Angebot wird durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit gefördert und ist daher kostenlos.
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